Justiz, Gericht, © Volker Hartmann - dpa (Symbolbild)

Wohl keine Fehler beim Jugendamt nach Tod eines Babys in Laufenburg

Keine Rechtsfehler, aber Verbesserungsmöglichkeiten bei der Dokumentation

Nach dem gewaltsamen Tod eines Baby in Laufenburg ist dem Jugendamt des Kreises Waldshut aus Sicht der Behörden kein rechtlicher Fehler nachzuweisen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung der Rechtsaufsicht durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Trotzdem sieht man dort Verbesserungsmöglichkeiten bei der Betreuung von Familien. Die Art und Weise, wie das Jugendamt den Fall in seinen Akten dokumentiert hat, könnte nach Ansicht der Prüfer noch besser sein. Eine inhaltliche, also fachliche Prüfung darf das Regierungspräsidium allerdings nicht vornehmen.

Vater hat die Tat bereits eingeräumt

Das drei Monate alte Kind war am ersten Weihnachtsfeiertag 2017 an den Folgen eines massiven Schädel-Hirn-Traumas gestorben. Der Vater des Jungen hat in Untersuchungshaft gestanden, dass er den Säugling aus Überforderung geschlagen habe, als die Mutter gerade nicht im Haus war. Zum Zeitpunkt des Verbrechens befand er sich im Drogenentzug. Der 36-Jährige muss sich schon bald wegen möglichen Totschlags vor Gericht verantworten.

Die Familie hatte sich bereits während der Schwangerschaft der Mutter an das Jugendamt gewandt, um wegen der Drogenprobleme des Vaters Hilfe beim Familienalltag zu erhalten. Aus Sicht der Behörde hatte es dabei keine Hinweise auf Gewalt gegeben.

(fw)