Platz der Alten Synagoge, Freiburg, Polizei, Streife, Kontrolle, Lärm, Innenstadt, © baden.fm (Archivbild)

Wer soll Maskenpflicht, 2G oder 3G kontrollieren?

Ausgangssperren für Ungeimpfte und 3G im ÖPNV seien nicht durchsetzbar

Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots sowie die Einhaltung 3G- und 2G-Regeln sollen in Baden-Württemberg kontrolliert werden. Doch von wem? Die Polizei will nur Stichproben machen, denn zuständig sei der Vollzugsdienst, heißt es aus der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg. Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen zu kontrollieren sei laut Polizei nicht durchsetzbar – ebenso nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Schließlich trage niemand ein Schild mit der Aufschrift „ungeimpft“ um den Hals, so DPolG-Chef Ralf Kusterer.

Ausgangssperren in Südbaden noch nicht in Kraft

Die Ausgangssperren gelten bislang im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und im Kreis Biberach für ungeimpfte Personen. Die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden seien weit über der Belastungsgrenze, sagte Kusterer. Nur ein kompletter Lockdown lasse sich kontrollieren und überwachen: Ein Teil-Lockdown sei nahezu nicht durchsetzbar. Die Polizei werde nur Stichproben machen können. "Wir werden irgendwann eine Maßnahme treffen müssen, die für alle flächendeckend gilt", sagte auch GdP-Landeschef Hans-Jürgen Kirstein. Ausgangssperren für Ungeimpfte ergäben "auch aus gesellschaftspolitischer Sicht keinen Sinn".

Freiburg
Weather icon
5°C
Leichter Regen
Samstag
Weather icon
2 / 7°C
Sonntag
Weather icon
0 / 7°C
Montag
Weather icon
-1 / 7°C
Mehr...

Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, betonte DPolG-Landeschef Kusterer. "Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter", sagte er. Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.

(dpa/br)