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Autofahrer dürfen mit dem Lenkrad an der rechten oder linken Seite fahren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Im konkreten Fall ging es um Auflagen in Polen und Litauen. Autofahrer zum Beispiel aus Großbritannien sind dort per Gesetz verpflichtet, ihre Wagen vor der Zulassung umbauen zu lassen. Die EU-Kommission klagte dagegen, weil die Regelungen den freien Warenverkehr beschränken.