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Weiterhin kostenfreie Verhütungsmittel für bedürftige Frauen im Ortenaukreis

Das Angebot in Anspruch nehmen können Frauen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen

Seit 2015 finanziert der Ortenaukreis bedürftigen Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Damit hilft er Frauen in wirtschaftlicher und psychosozialer Not, ihre Familienplanung eigenverantwortlich zu bestimmen und ungeplante Schwangerschaften zu vermeiden.

Das Projekt habe sich bewährt, bilanzierten die Mitglieder des Sozialausschusses in ihrer Sitzung am Mittwoch (18.07.18). Mit großer Mehrheit hat das Gremium dem Kreistag empfohlen, dass das Projekt weitergeführt und das jährliche Gesamtbudget um 5.000 Euro auf 55.000 Euro bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen erhöht werden soll.

 
Das sozialpolitisch wichtige Projekt hat sich im hohen Maße bewährt, das Angebot wird immer stärker genutzt. 2015 nahmen 154 Frauen zwischen 20 und 35 Jahren die Kostenübernahme in Anspruch. 2017 bereits 274 und von Januar bis März 2018 wurden bereits 84 Fälle abgerechnet, sodass für 2018 mit voraussichtlich über 300 Fällen zu rechnen ist. Etwa ein Drittel der Frauen sind ledig", informierte Sozialdezernent Georg Benz.

Den Antrag können bedürftige Frauen über die Schwangerschaftsberatungsstellen im Ortenaukreis stellen

Das Angebot in Anspruch nehmen können Frauen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen. Den Antrag können sie über die Schwangerschaftsberatungsstellen im Ortenaukreis stellen. Für Personen im Leistungsbezug wurde auch die Möglichkeit der Sterilisation des Partners in den Leistungskatalog aufgenommen. Bei niedrigem Einkommen ohne Bezug von Sozialleistungen helfen in einigen Städten und Gemeinden im Landkreis auch lokale Stiftungen.
 
Der Ortenaukreis sei 2015 in die Finanzierung eingestiegen, weil nach der damaligen Gesetzeslage nur junge Frauen unter 20 Jahren ärztlich verordnete Verhütungsmittel über die Krankenkassen erstattet bekamen, erinnert Ullrich Böttinger, Leiter des Amts für Soziale und Psychologische Dienste im Landratsamt.

Erfahrungen hätten aber gezeigt, dass gerade bedürftige Frauen zwischen 20 und 35 Jahren, von denen die meisten bereits ein oder mehrere Kinder haben, häufig aus finanziellen Gründen auf Verhütungsmittel verzichteten oder unsichere Maßnahmen wählten.

Noch gibt es keine bundesweite Regelung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Erst durch die Unterstützung des Kreises haben Frauen aus dem gesamten Ortenaukreis die gleichen Möglichkeiten, Verhütungsmittel zu erhalten und können damit ihre Familienplanung selbst bestimmen.

(la)