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Weitere Anklage gegen zwei Beschuldigte im Hans-Bunte-Fall

Erneut lautet einer der Tatvorwürfe Vergewaltigung

Vor der Jugendkammer des Freiburger Landgerichts wird ab Donnerstag (04.03.2021) gegen zwei Männer im Alter von 24 und 25 Jahren verhandelt, die im Fall der Mehrfachvergewaltigung einer 18-Jährigen am Freiburger Hans-Bunte-Areal im Juli 2020 zu Haftstrafen verurteilt wurden. Darüber hinaus ist ein weiterer 24-Jähriger angeklagt. Erneut wird den Männern gemeinschaftliche Vergewaltigung vorgeworfen. Einer der Beschuldigten ist zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, ein versuchter sexueller Übergriff und eine exhibitionistische Handlung angeklagt. Angedacht sind vier Verhandlungstage. Mit einem Urteil ist am 20. Mai 2021 zu rechnen.

Die beiden Angeklagten, die sich schon in Untersuchungshaft befinden, hatten Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten (24-jähriger Täter) sowie vier Jahren und drei Monaten (25-jähriger Täter) verurteilt. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen - eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Der dritte Beschuldigte soll 2017 an einer von allen dreien gemeinschaftlich verübten Vergewaltigung einer damals 19-Jährigen in der Wohnung eines Angeklagten beteiligt gewesen sein. Zwei der Täter waren zu diesem Zeitpunkt noch heranwachsend.

Ein Angeklagter hat sich wegen etlicher Straftaten zu verantworten

Der 24-Jährige, der sich bereits in Haft befindet, soll darüber hinaus im April 2018 bei einem Streit mit seiner damaligen Freundin in der Freiburger Ensisheimer Straße einen Mann mit Gehhilfe getreten haben, sodass dieser zu Boden fiel. Anschließend soll er den Geschädigten mit der Gehhilfe gegen dessen Bein geschlagen haben. Im Juni 2018 soll es zwischen dem Angeklagten und einem Bekannten zu einem Streit gekommen sein. Dabei soll er eine ausgehängte Tür nach dem Geschädigten geworfen und diesem gedroht haben. Im Juni 2018 habe er den gleichen Bekannten bei einem Streit zu Boden gerungen haben. Im August 2018 soll es in der Wohnung des gleichen Angeklagten zu einem Treffen mit zwei damals 17-jährigen Mädchen gekommen sein. Dabei habe sich der Angeklagte entblößt und damit eines der Mädchen dazu bringen wollen, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Diese habe abgelehnt - später in der Nacht soll er vor dem anderen Mädchen dann sexuellen Handlungen an sich selbst vorgenommen haben, obwohl sie dies nicht gewollt habe.

Dem 25-Jährigen Angeklagten wird derweil unerlaubter Drogenbesitz vorgeworfen. Er soll von der Polizei einmal mit einer geringen Menge Marihuana, sowie in einem Fall mit sechs Gramm Marihuana, acht Gramm Amphetamin sowie mehreren Plomben Amphetamin angetroffen worden sein.

(br)