Weihnachtsgeschenke umtauschen: So geht´s richtig

Kein Recht auf Umtausch

Nachweihnachtszeit ist Umtauschzeit: In Scharen strömen die Menschen seit dem Ende der Feiertage in die Läden, um ungeliebte Geschenke zurückzugeben. Doch welche Rechte habe ich beim Geschenkumtausch? Ein Überblick:

Im Ladengeschäft

Wurde ein Geschenk in einem Laden gekauft, dann hat der Beschenkte vorerst kein Recht für einen Umtausch. Aber gerade größere Ketten sind des Öfteren kulant und man kann die Ware noch umtauschen. Auf dem Kassenbon könnte zum Beispiel ein Zeitpunkt stehen, bis wann man das Geschenk zurückgeben kann. Für den Händler ist die Rücknahme jedoch freiwillig. So kann es beispielsweise sein, dass man nicht einfach den Neupreis erstattet, sondern einen Gutschein bekommt. Manchmal gibt es auch Vorgaben, dass die Originalverpackung noch komplett sein muss, das Preisschild noch dran sein muss, und so weiter.

Onlineumtausch

Wenn ein Geschenk online gekauft wurde, dann kann man das Paket innerhalb von 14 Tagen einfach wieder zurückschicken.

Handys etc. sollten in neuem Zustand sein

Für jede Ware gilt: Wurde sie beschädigt gekauft, dann muss sie vom Händler ersetzt oder repariert werden.

Sollte man zu Weihnachten ein Handy oder ein Tablet bekommen haben, das man trotz gutem Zustand umtauschen will, dann sollten am besten noch keine Apps installiert oder Anrufe getätigt worden sein. Ansonsten kann die Rückgabe massiv erschwert werden.

(noa)