Coronavirus, Corona-Warn-App, CovPass, Impfnachweis, 2G-Plus, Impfung, Handy, Smartphone, © Uwe Anspach - dpa (Symbolbild)

Vor den Feiertagen verschärft die Landesregierung die Corona-Regeln

Unter anderem sollen Städte und Gemeinden an Silvester öffentliche Treffen von mehr als zehn Menschen verbieten dürfen

In Baden-Württemberg müssen sich die Bürger noch einmal auf neue Regeln innerhalb der Corona-Pandemie einstellen. Die grün-schwarze Landesregierung hat am Freitagnachmittag (17.12.2021) ihren Maßnahmenkatalog im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Die neuen Vorgaben sollen erstmals am kommenden Montag (20.12.2021) landesweit in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zu den Änderungen gehören unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, aber auch neue Einschränkungen für Geimpfte und Genesene. Selbst wer vollständig gegen den Erreger geimpft ist oder eine Covid-19-Infektion bereits durchgemacht hat, darf sich nur noch mit maximal 50 Menschen in Innenräumen treffen und maximal 200 im Freien. Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, darf sich privat als Haushalt höchstens noch mit einer anderen Person treffen. Ausnahmen sind dabei nur Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Paare, die nicht zusammenleben. Diese zählen ebenfalls als ein Haushalt.
  • Diese Kontaktbeschränkungen sollen innerhalb der aktuellen Alarmstufe II gelten und haben vor allen Dingen Auswirkungen auf Weihnachten und Silvester. Hier kündigt die Landesregierung darüber hinaus die Möglichkeit an, dass Städte und Gemeinden auf öffentlichen Plätzen für Silvester und Neujahr ein Ansammlungs- und Verweilverbot aussprechen dürfen. Um größere Zusammenkünfte zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen mehr von mehr als zehn Personen zusammenkommen.
  • Außerdem verbietet die neue Version der Corona-Verordnung nun auch wieder die Durchführung von Messen und Ausstellungen, solange die Infektionslage im Land weiterhin so angespannt ist, dass die Alarmstufe II gilt. Für Kongresse sind ab sofort die gleichen Regeln vorgeschrieben wie  bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen - also höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie eine Personenobergrenze von maximal 750 Besuchern.
  • Bei den Ausnahmen der bestehenden 2G-Plus-Regelung gibt es neue Konkretisierungen. Nicht mehr zusätzlich testen lassen muss sich, bei wem die Zweitimpfung weniger als sechs Monate zurückliegt, bei dem die Erstimpfung mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder alle, die bereits einen Booster-Auffrischimpfung erhalten haben. Aber auch Genesene, deren Nachweis nicht älter als sechs Monate ist und alle Menschen, für die es keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für einen Booster gibt, zählen zur Ausnahme. Das betrifft beispielsweise nun auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit entsprechender Bescheinigung vom Arzt.

Die neue Corona-Verordnung soll zunächst bis zum 17. Januar 2022 in Kraft bleiben, wird aber nach Angaben der Regierung immer wieder auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Dabei handelt es sich jetzt nur um die wichtigsten Punkte der neuen Vorgaben. Den genauen Text und alle Änderungen im Detail finden Sie zum Nachlesen auf der Webseite des Staatsministeriums.

Alle Entscheidungen und was sie für uns in Baden bedeuten, finden Sie topaktuell bei baden.fm.

(fw)

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