Maskenpflicht, Schule, Unterricht, Mund-Nasen-Schutz, © Patrick Pleul - dpa-Zentralbild / ZB

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Klage gegen Maskenpflicht an Schulen ab

Fünftklässlerin hatte geklagt, VGH bleibt seiner Linie treu

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat den Eilantrag einer Fünftklässlerin gegen die Maskenpflicht in der Schule abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag (23.09.2021) mit. Laut Urteil sind die Regelungen zur Masken- und Testpflicht auch im neuen Schuljahr voraussichtlich rechtmäßig. Der Beschuss sei unanfechtbar, heißt es. Schon im vergangenen Schuljahr hatte der VGH zwölf Anträge gegen die Maskenpflicht abgelehnt.

Masken und Corona-Tests seien für Schülerinnen und Schüler zumutbar, denn beides sichere den Präsenzunterricht, urteilt das Gericht. Diesen zu ermöglichen habe höchste Priorität. Geklagt hatte eine Fünftklässlerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis per Eilantrag, der schlussendlich als unbegründet abgelehnt wurde.

Zahlreiche Ausbrüche an Schulen vor den Sommerferien

Die Maskenpflicht diene dem legitimen Zweck, "das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie einer potenziell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen", so die Begründing weiter. Gerade in Schulen habe es vor den Sommerferien zahlreiche Ausbrüche gegeben. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Herbst deuteten außerdem darauf hin, dass die Infektionszahlen ab Oktober wieder merklich stiegen. Dies gelte umso mehr, als die Grundinzidenz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höher sei.

Regelmäßiges Testen deute schnell auf Infektionsherde hin und sei deshalb vertretbar. Infizierte könnten so rasch isoliert und Infektionsketten unterbrochen werden.

(br)