Augustinerplatz, Freiburg, Lärm, Säule der Toleranz, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Verwaltungsgericht: Stadt Freiburg muss gegen Lärm am Augustinerplatz vorgehen

Das Gericht gibt der Klage zweier Anwohner statt

Die Stadt Freiburg muss dringend etwas gegen den nächtlichen Lärm am Augustinerplatz unternehmen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Zwei Anwohner hatten 2016 geklagt. Das Gericht hatte daraufhin im Mai 2017 bei der Landesanstalt für Umwelt ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: An zwei Wochenenden im Sommer 2017 wurden zwischen 22 Uhr und 2 Uhr stündliche Lärmpegel bis zu 78 dB(A) festgestellt. Eine zweimonatige Dauermessung ergab fast durchgehend nächtliche Lärmwerte von mehr als 60 dB(A). Diese Lärmwerte schätzt das Gericht als gesundheitsgefährdend ein.

Stadtverwaltung muss geeignete Maßnahmen ergreifen

Die Gefahr der Lärmbeeinträchtigung sei auch dadurch nicht entfallen, dass ein Teil des Publikums vom Augustinerplatz inzwischen zum neu gestalteten Platz der Alten Synagoge abgewandert sei. Die Stadt Freiburg sei in den letzten Jahren fast gar nicht mehr gegen nächtliche Lärmstörungen eingeschritten. Die bisherigen Maßnahmen hätten keine erkennbare Verbesserung ergeben. Von der Stadtverwaltung fordert das Gericht deshalb geeignete polizeiliche Maßnahmen, um für die Anwohner des Augustinerplatzes den Schutz der Nachtruhe zwischen Mitternacht und 6 Uhr zu garantieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.