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Verteidigung von Reichsbürger Manfred J. legt Revision ein

Der Beschuldigte war vergangene Woche zu zehn Jahren Haft verurteilt worden

Das Urteil gegen Manfred J. – einen Anhänger der Reichsbürger-Bewegung, der im Februar vergangenen Jahres einen Polizisten bei Efringen-Kirchen absichtlich angefahren und dabei lebensgefährlich verletzt hatte – ist nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger hat Revision gegen das Urteil eingelegt, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch (29.03.2023) mitteilt. J. war wegen versuchten Mordes, unter anderem in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

Die Verteidigung hatte bereits argumentiert, dass J. in Todesangst vor der Polizei geflohen sei und den Polizisten dabei unbeabsichtigt angefahren habe. Das Gericht sieht hingegen eine Gesinnungstat als erwiesen an. Das Opfer habe als Polizeibeamter den von J. abgelehnten Staat repräsentiert. Schon 2021 hatte der Angeklagte in Chats erklärt, er wolle sich bewaffnen und die Bundesregierung „einfach abknallen“. Gegenüber Polizeibeamten habe er das Recht, diese „straffrei zu eliminieren“. Dies kam bei der Beweisaufnahme zur Sprache. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer am Freitag (24.03.2023) noch einen Freispruch für J. gefordert.

(br)