Mord, Endingen, Urteil, Prozess, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Verteidiger des Angeklagten beim Endinger Sexualverbrechen geht in Revision

Lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung auf Vorbehalt - so hatte das Landgericht entschieden

Im Fall der getöteten Joggerin Carolin G. aus Endingen könnte der Gerichtsprozess noch einmal neu aufgerolllt werden. Der Verteidiger des verurteilten Fernfahrers Catalin C. möchte das Urteil gegen seinen Mandanten offenbar nicht hinnehmen und hat beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Das hat er auf baden.fm-Anfrage mit einem Schreiben bestätigt.

Verteidiger will rechtlichen Ablauf des Freiburger Prozesses überprüfen lassen

Im Gegensatz zu einer inhaltlichen Berufung heißt das, dass es vor allem um die rechtliche Überprüfung des Verfahrens geht: Also, ob bei dem eigentlichen Prozess alles so abgelaufen ist, wie das Gesetz es vorsieht. Zu einer inhaltlichen Prüfung mit einer neuen Beweisaufnahme kommt es damit nicht.

Zu den genauen Gründen lässt sich aus Sicht von Rechtsanwalt Klaus Malek bisher nur wenig sagen, da ihm das schriftliche Urteil des Landgerichts noch nicht vorliegt. Grundsätzlich ist aber denkbar, dass er zwei Dinge aus dem Verfahren prüfen lassen möchte: Einerseits die festgestellten Mordmerkmale und wohl auch die besondere Schwere der Schuld.

Rückblick: So hat das Freiburger Landgericht im Fall der getöteten Joggerin aus Endingen geurteilt

Diese hatten die Richter festgestellt, weil sie sich auf das vorangegangene Sexualverbrechen von Kufstein gestützt haben. Bei diesem soll der 40-jährige Angeklagte im Januar 2011 eine französische Austauschstudentin im österreichischen Kuftstein getötet und sich an ihr vergangen haben. Danach ging er offenbar einfach seinem normalen Tagesablauf weiter nach, glaubte das Gericht.

Im Endinger Fall ging Richterin Eva Kleine-Cosack davon aus, dass Catalin C. die 27-jährige Carolin aus sexueller Absicht angegriffen hatte - und dass er sie von vorneherein umbringen wollte, um so weitere Straftaten begehen zu können. Daher hat das Gericht zwei Mordmerkmale bejaht.

Reihenfolge der Straftaten ließ sich wohl nicht zweifelsfrei nachweisen

Der Angeklagte selbst hatte hingegen bis zuletzt beteuert, betrunken in einem Wutanfall gehandelt zu haben. An sexuelle Übergriffe könne er sich nicht erinnern. Die eigentliche Tötung hatte er bereits zu Beginn des Prozesses dennoch gestanden. Sein Verteidiger Malek hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags und nicht wegen Mordes plädiert.

Er weist darauf hin, dass die Revision auch grundsätzlich wieder zurückgenommen werden kann. Sollte es nun tatsächlich zu einem Revisionsverfahren kommen, hat das auch Auswirkungen auf den zweiten drohenden Prozess in Österreich. Eigentlich sollte sich Catalin C. dort bereits im Frühjahr 2018 für die Bluttat in Kuftstein verantworten, bevor er seine Haftstrafe antreten muss. Das dürfte sich nun voraussichtlich um einige Monate verschieben.

(fw)