Silvester, Feuerwerk, Kracher, © Roland Weihrauch - dpa

Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt auch im Südwesten

Nach zweijähriger Zwangspause können es die Baden-Württemberger wieder krachen lassen

In Baden-Württemberg gibt es wieder Feuerwerkszubehör in den Läden zu kaufen. Nach zwei Jahren ohne Böller und Raketen soll es bei vielen Menschen zum Jahresausklang wieder krachen. Das kann allerdings auch teuer, laut und schmerzhaft werden, warnen die Behörden.

Nach zwei Jahren ohne Böllern starten Händler in Baden-Württemberg an diesem Donnerstag (29.12.2022) wieder mit dem Verkauf von Feuerwerk für die Silvesternacht. In den beiden Vorjahren war dies verboten worden, um die Krankenhäuser in den Hochzeiten der Corona-Pandemie zu entlasten. In diesem Jahr hat der Bund die Entscheidung darüber den Städten und Gemeinden überlassen. Jetzt dürften es viele Feiernde wieder krachen lassen.

In Baden gibt es keine Böllerverbote

Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet mit einem Umsatz von etwa 120 Millionen Euro - so viel wie vor der Pandemie. Mehrere Städte wie Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe, Calw und Villingen haben wieder Böllerverbotszonen eingerichtet. In Baden verzichten die Rathäuser auf Verbote.

Auch die Geschäfte gehen von ähnlichen Erfahrungen wie vor der unfreiwilligen Corona-Pause aus. Ein Sprecher des Handelsverbands rechnet nach eigenen Angaben damit, dass die meisten Geschäfte, die früher Feuerwerk angeboten hätten, dies nun auch nach der Corona-Zwangspause wieder machten. Vor allem Supermärkte und Discounter würden sehr viele Knaller und Raketen verkaufen.

Die vom 29. bis 31. Dezember angebotenen Feuerwerksprodukte müssen aber von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Die BAM empfiehlt zudem, Feuerwerk nicht im Ausland zu kaufen. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Feuerwerk darf aus Lärmschutzgründen nicht überall gezündet werden

Feuerwerk darf in Baden-Württemberg nur am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 benutzt werden. In manchen Kommunen gibt es engere zeitliche Einschränkungen. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Knallen von Böllern und Abschießen von Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt.

Die Debatte um ein Verbot ist allerdings nicht neu und wird auch in diesem Jahr wieder geführt. Immer wieder betonen Feuerwerksgegner die Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt. "Wir sollten uns über die Auswirkungen im Klaren sein, die die Knallerei auf unsere Umwelt hat", warnt zudem auch Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Insbesondere für Tiere mit feinem Gehör sei der Krach purer Stress. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) mahnt auch zum vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Es würden in diesem Jahr wieder mehr Verletzte in den Krankenhäusern und Notaufnahmen erwartet, sagte er.

(dpa/br)