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ver.di fordert während der Pandemie eine Aufstockung von Kurzarbeitergeld

ver.di Landeschef sieht viele Betroffene vor einer existenziellen Krise

ver.di Baden-Württemberg fordert die Landesregierung dazu auf, sich Lösungen zu überlegen, wie Kurzarbeit-Beschäftigte durch die Corona-Pandemie geführt werden können und diese Lösungen dann auch schnell umzusetzen. Hauptpunkt der Forderung ist eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, sagte ver.di Landesbezirksleiter Martin Gross:

Die Entlastung der Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen muss […] bei den Beschäftigten spürbar im Geldbeutel ankommen.

Weiter führt Gross aus, dass die Hoffnungen und Erwartungen hierbei zunächst bei der Bundesregierung liegen. Sollte sich bundesweit bis Montag (23.03.20) aber keine Lösung gefunden haben, so fordert er die zuständigen Landesminister*innen Thomas Storbl (Landesinnenminister) und Nicole Hoffmeister-Kraut (Landeswirtschaftsministerin) auf, eine verpflichtende Aufstockung für Baden-Württemberg zu beschließen. Gross Ansicht nach ist es für viele Kurzarbeit-Beschäftigte eine Debatte um ihre Existenz und die einzige Möglichkeit zu verhindern, dass sie in die Grundsicherung (Hartz IV) abrutschen.  

Wir müssen solidarisch und miteinander durch die Krise gehen.

Trotz der mahnenden Worte lobt der ver.di Landeschef die aktuelle Arbeit der Landesregierung. Er nennt es großartig, wie schnell und unkompliziert Lösungen für Unternehmen im Land eingeleitet werden.
Zuletzt steht für ihn hier die Erwartung, dass dasselbe auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gelten wird.

Infoblock: Kurzarbeit

Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet, dass ein Arbeitnehmer aufgrund eines erhöhten Arbeitsausfalls für einen gewissen Zeitraum nur noch wenig oder gar nicht arbeitet. In einem allgemeinen Beispiel könnte ein Unternehmen wegen fehlender Aufträge für eine bestimmte Zeit Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken, um niemandem kündigen zu müssen. Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Maßnahme aber in den meisten Fällen einen reduzierten Lohn innerhalb der Kurzarbeitsphase, dieser richtet sich nach dem geltenden Arbeitsrecht.
Aufgrund der aktuellen Situation ausgelöst durch das Corona-Virus, sind viele Unternehmen gezwungen ihre Angestellten in Kurzarbeit zu schicken.

 

(mt)