© Ronyy Wittek - dpa

Vater von Winnenden-Amokläufer muss für Arztkosten aufkommen

Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss für die Behandlung der Opfer aufkommen. Das hat das Stuttgarter Landgericht jetzt entschieden. Die genaue Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest, die Unfallkasse Baden-Württemberg hatte knapp 717.000 Euro Schadensersatz gefordert. Seit Jahren gibt es Streit darüber ob die Eltern des Amokläufers für die Folgen des Amoklaufs aufkommen müssen. Ja, urteilten jetzt die Richter und verwiesen vor allen Dingen darauf, dass der Vater die spätere Tatwaffe in seinem Haus nicht ordnungsgemäß unter Verschluss gehalten hatte. Der 17-jährige Tim K. hatte 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst erschossen.

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