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Urteile im Hans-Bunte-Prozess wohl kommende Woche

Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren gefordert

Im Prozess um die mutmaßliche Mehrfachvergewaltigung einer 18-Jährigen am Freiburger Hans-Bunte-Areal im Oktober 2018, rechnet das Landgericht Freiburg mit einem Urteil am 23. Juli 2020. Elf Männer zwischen 18 und 30 Jahren sind deshalb angeklagt, acht von ihnen sitzen in Untersuchungshaft.

Nachdem am 42. Verhandlungstag (16. Juli 2020) alle noch ausstehenden Plädoyers abgehalten wurden und jeder Angeklagte die Gelegenheit hatte, sich noch einmal zu äußern, wird zum nächsten Termin mit den Urteilen gerechnet. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren sowie Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und viereinhalb Jahren. Zwei Angeklagte sitzen nicht in Untersuchungshaft. Sie sollen wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten beziehungsweise zu sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Bei einem weiteren Angeklagten, der ebenfalls nicht mehr in Haft ist, plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Die Anwältin der Nebenklage fordert längere Haftstrafen, die Verteidigung Freisprüche.

Die meisten Angeklagten sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, die 18-Jährige Mitte Oktober 2018 nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Wieder wird der Verhandlungstermin im Paulussaal stattfinden, da die Verhandlungsräume im Landgericht aufgrund der Anzahl der Angeklagten und des großen Medieninteresses nicht ausgereicht hätten, um die coronabedingten Abstandsregeln einzuhalten.

(br/dpa)