Urteil im Raserprozess erwartet

FREIBURG/DENZLINGEN Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren


 

Im Prozess um ein tödliches Wettrennen bei Denzlingen wird morgen Mittag vor dem Freiburger Landgericht das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Anwälte der Nebenklägerin gehen von Totschlag aus und hoffen auf eine höhere Strafe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Bei dem Unfall im Januar 2012 waren zwei Menschen ums Leben gekommen, darunter eine 27-jährirge Frau aus Waldkirch.