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55-Jähriger muss für Mord im „Pursche“-Fall lebenlang hinter Gitter

Das Gericht ist mit seiner Entscheidung der Forderung der Anklage gefolgt

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Reinigungsfrau vor mehr als 16 Jahren hat das Landgericht Freiburg am Montagnachmittag (11.03.2019) das Urteil verkündet. Der 55-jährige Angeklagte muss nach Gerichtsangaben lebenslang wegen Mordes ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft und die am Prozess beteiligten Nebenkläger hatten das in ihren Plädoyers gefordert. Der Verteidiger des Mannes hat sich in seinem Plädoyer für eine Verurteilung wegen Totschlags ausgesprochen, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Das Urteil des Freiburger Landgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können dagegen Rechtsmittel einlegen.

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden

Der heute Angeklagte hatte zum Prozessauftakt zugegeben, die aus Karlsruhe stammende Frau im Januar 2003 in Bad Krozingen entführt und wenige Kilometer entfernt in einem Wald bei Ehrenkirchen mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Als Grund gab er an, dass die 57-Jährige als Vorgesetzte seine Lebensgefährtin ungerecht behandelt und am Arbeitsplatz drangsaliert habe. Nach einem Zeugenhinweis war der Mann im vergangenen September festgenommen worden.

Die Tat ereignete sich am 17. Januar 2003 gegen 6.45 Uhr. Gefunden wurde die Leiche am 23. März 2003 gegen 16 Uhr. Festgenommen wurde der Mann im September 2018.

(rg) & (fw)