Justiz, Gericht, © Volker Hartmann - dpa (Symbolbild)

Urteil gegen Vergewaltiger einer Camperin aus Freiburg rechtskräftig

Der Mann soll die junge Frau und ihren Freund beim Zelten überfallen haben

Im Fall der Vergewaltigung einer Freiburger Camperin durch einen Asylbewerber aus Ghana, wurde dieser zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die zuvor eingelegte Reversion gegen die Urteilsverkündung im Oktober 2018, wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet eingestuft und verworfen. Das Urteil gilt jetzt als rechtskräftig. Der Verurteilte muss zehn Jahre ins Gefängnis .

Von elfeinhalb Jahre runter auf zehn Jahre Haft

Im April 2017 wurde ein junges Paar nachts beim Zelten bei Bonn von ihm brutal überfallen. Der Angreifer verlangte Geld von den Opfern und zwang die junge Studentin aus dem Zelt zukommen. Der Täter hat die damals 23-jährige Freiburgerin anschließend vergewaltigt. Zu diesem Ergebnis kam das Bonner Landgericht bei der späteren Verhandlung.

Der Vergewaltiger wurde in einem ersten Prozess zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach der Revision wurde aber nochmal untersucht, ob der Verurteilte vermindert schuldfähig sein könnte. Ein Gutachten ergab, dass er unter keiner psychischen Krankheit leidet und voll schuldfähig ist. Das Urteil wurde dennoch vom BGH teilweise aufgehoben und auf zehn Jahre reduziert. Es gilt jetzt als rechtkräftig.

(af)