Urteil gegen Reichsbürger aus Efringen-Kirchen rechtskräftig

Revision abgewiesen: Zehn Jahre Haft nach Auto-Attacke auf Polizisten

Die Verurteilung eines sogenannten Reichsbürgers wegen einer Auto-Attacke auf einen Polizisten in Efringen-Kirchen ist rechtskräftig. Damit muss der Mann zehn Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des 63-Jährigen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt hatte.

Das OLG hatte die Tat als versuchten Mord beurteilt, weil es die in der "Reichsbürger"-Ideologie wurzelnden Beweggründe des Angeklagten als niedrig bewertet hatte. Der BGH konnte keinen Rechtsfehler erkennen. Die Revision sei offensichtlich unbegründet, hieß es in einem am Donnerstag (28.12.2023) veröffentlichten Beschluss.

Der Mann war im Februar 2022 bei einer Trunkenheitsfahrt im Landkreis Lörrach vor mehreren Polizeikontrollen geflüchtet. In Efringen-Kirchen fuhr er mit seinem Auto einen Polizisten gezielt an und setzte seine Flucht danach fort. Der Beamte erlitt schwere Kopfverletzungen, die ihn dienstunfähig machten.

Gericht: Angeklagter meinte, er habe das Recht, Polizisten zu töten, die gegen seine erdachte Rechtsordnungn verstoßen

Der Angeklagte handelte dem Gericht zufolge mit der Gesinnung, er könne sich das Recht nehmen, Polizisten zu töten, wenn sie gegen seine Fantasierechtsordnung verstießen. Er habe sich als Staatsangehöriger des Bundesstaats Großherzogtum Baden gesehen und die Existenz der Bundesrepublik verneint.

Die Verteidigung hatte den Vorwurf eines vorsätzlichen versuchten Tötungsdelikts als nicht bewiesen angesehen und Revision eingelegt. Der Angeklagte sei in Todesangst vor der Polizei geflohen und habe den Polizisten dabei ohne Absicht angefahren.

(dpa/br)