Martin Horn, Oberbürgermeister, Freiburg, Wahl, © Patrick Seeger - dpa

Urteil gegen Soldaten im Missbrauchsfall von Staufen ist rechtskräftig

Die sexuellen Übergriffe in der beschaulichen Stadt im südlichen Breisgau hatten international hohe Wellen geschlagen

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen hatte das Freiburger Landgericht im Dezember 2019 auch einen frühen Soldaten der Bundeswehr als einen der Peiniger des Kindes zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist am Mittwoch (04.03.2020) rechtskräftig geworden, bestätigt uns ein Gerichtssprecher.

Eingelegte Rechtsmittel gegen das Urteil inzwischen wieder zurückgenommen

Ursprünglich hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte Rechtsmittel gegen die Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten ohne Sicherungsverwahrung eingelegt. Nachdem beide Seiten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung durchgegangen sind, haben sie diesen Schritt wieder rückgängig gemacht.

Der Stiefvater des Jungen und auch seine Mutter hatten ihn unter anderem über das Darknet mehreren Männer für Vergewaltigungen angeboten. Auf alle Verurteilten warten lange Haftstrafen, die sie größtenteils auch bereits angetreten haben.

Der Fall steht nach Angaben der Ermittler in keinem Zusammenhang mit einem anderen sexuellen Kindesmissbrauch in Staufen. Bei diesem hat das Landgericht einen früheren Pfadfinder-Betreuer zu achteinhalb Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, weil er sich über 120 Mal an vier Jungen vergangen hat.

(fw)

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