Spritze, Hausarzt, Impfung, Corona, Coronavirus, FFP2-Maske, Mund-Nasen-Schutz, Schutzimpfung, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Ungeimpfte haben Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall

Landesregierung verweigerte Entschädigung aufgrund einer fehlenden Impfung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass auch Ungeimpfte Anspruch auf Entschädigung haben, falls sie während einer Covid-Quarantäne Verdienstausfälle haben hinnehmen müssen. Anlass war die Klage einer Zeitarbeitsfirma, die die bezahlte Summe vom Land erstatten lassen wollte.

Ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma wurde im Dezember 2021 positiv auf Covid 19 getestet. Obwohl er nur während der ersten fünf Krankheitstage und Symptomen litt, blieb der Mann insgesamt 15 Tage in Quarantäne, um eine Ansteckung zu vermeiden. Sein Arbeitgeber zahlte ihm für die zehn Tage eine Verdienstausfall-Entschädigung. Die Zeitarbeitsfirma verlangte anschließend vom Land Baden-Württemberg eine Erstattung der Summe. Dort weigerte man sich allerdings zu bezahlen, da der Mitarbeiter nicht geimpft war.

Das Verwaltungsgericht bejahte nun den Anspruch auf Entschädigung, da eine Corona-Impfung zwar sinnvoll sei, eine Quarantäne mit ihr aber nicht zwingend verhindert werden könne. Somit hätten auch Ungeimpfte Anspruch auf Entschädigung. Beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim wäre eine Berufung möglich.

(br)