Messerattacke, Arzt, Offenburg, Mordprozess, © Patrick Seeger - dpa

Tödlicher Messerangriff auf Offenburger Arzt landet vor Gericht

Die Bluttat aus der Ortenau hatte eine bundesweite Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst

Ein knappes halbes Jahr nach einem tödlichen Gewaltverbrechen auf einen Mediziner in seiner Offenburger Praxis muss sich jetzt der mutmaßliche Täter wegen möglichen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Vor dem Landgericht verliest zum Prozessauftakt am Mittwoch (30.01.2019) erst einmal die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen den 27-jährigen Mann aus Somalia. In den nächsten Wochen wollen die Richter dann mit Hilfe von Gutachtern prüfen, wie es um die Schuldfähigkeit des Asylbewerbers bestellt ist:

Bei den Ermittlungen ist die Polizei auf mehrere Hinweise gestoßen, die für eine psychische Erkrankung sprechen. Für den Prozess sind vorerst sechs Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil dürfte damit voraussichtlich am 21. Februar fallen.

Angeklagter hat sich in Untersuchungshaft nicht zu den Vorwürfen geäußert

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann Mitte August 2018 mit einem Messer in die Praxisräume des 52-jährigen Arztes eingedrungen war - mutmaßlich, um sich aus seiner Sicht für eine fehlerhafte Behandlung zu rächen.

Es gebe Anzeichen dafür, dass der Angreifer unter Wahnvorstellungen davon ausging, dass der Mediziner ihn bei einer Blutabnahme angeblich vergiftet hatte. Er soll ihn deshalb mit 20 Messerstichen in Kopf und Hals umgebracht haben. Bei dem Angriff wurde auch eine Arzthelferin von der Klinge verletzt. Der Notarzt konnte ihren schwerverletzten Chef nicht mehr retten.

Ein Großaufgebot an Einsatzkräften hatten den flüchtigen Tatverdächtigen anschließend in Offenburg festgenommen. Er saß seitdem in Untersuchungshaft und schweigt bislang zu den Vorwürfen. Zum Prozessauftakt sagte er, er sei unschuldig. Weitere Details dazu möchte er in den kommenden Verhandlungsterminen bekanntgeben. Die Ermittler hatten ihn vor allem über eine gefundene Blutspur am Tatort überführt.

(fw)