Jet, Eurofighter, Flugzeug, Luftwaffe, Bundeswehr, © Pixabay (Symbolbild)

Tiefflieger über Staufen waren deutsche Eurofighter-Jets

Mit ihrer Übung über dem südbadischen Luftraum haben zwei Bundeswehr-Jets am vergangenen Freitag eine große Diskussion ausgelöst:

Inzwischen steht fest, dass es sich bei den tief fliegenden Flugzeugen um zwei Eurofighter des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 aus dem bayerischen Neuburg gehandelt hat. Das hat uns das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf baden.fm-Anfrage schriftlich bestätigt. Die Piloten waren demnach während einer Routineübung auch in niedriger Höhe über den südlichen Breisgau geflogen. Die Einheit aus der Nähe von Ingolstadt ist grundsätzlich für die Sicherung des süddeutschen Luftraums verantwortlich.

Passanten aus dem Breisgau hatten Absturz befürchtet

In Staufen hatte die Sichtung der beiden Jets und vor allem der Lärm der Triebwerke teils große Verunsicherung ausgelöst. Während die meisten Augenzeugen die vorbeiziehenden Maschinen mit Interesse verfolgt haben, hatten andere einen bevorstehenden Absturz befürchtet und waren in Panik davongerannt. Bis heute war unklar, um was für Flugzeuge es sich gehandelt hatte und was der Grund für ihren Tiefflug war. baden.fm hatte vor Ort mit betroffenen Passanten gesprochen und über den Vorfall berichtet.

Bundeswehr versucht grundsätzlich, bewohnte Gebiete zu vermeiden

Nun steht auch ganz offiziell fest: Es bestand tatsächlich kein Grund zur Sorge. Grundsätzlich ist der militärische Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig. Im Regelfall haben die Piloten dabei eine Mindesthöhe von circa 300 Metern über dem Grund einzuhalten. Innerhalb eines streng limitierten Kontingents, das vom Verteidigungsministerium festgelegt wird, darf diese Höhe in einzelnen Fällen auch mal unterschritten werden. Dann können die Jets in mindestens 150 Metern über dem Boden vorbeifliegen. Ausnahme sind hier Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, heißt es in der Antwort der Bundeswehr.

Diese beruft sich auf die strengen gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen und betont, dass militärische Tiefflüge am Tag dabei nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden sind. Trotzdem versuchen die Verantwortlichen, bewohnte Gebiete zu vermeiden - wegen der dichten Besiedlung Deutschlands sei das aber nicht immer möglich.

(fw)