Uniklinik Freiburg, © Britt Schilling - Universitätsklinikum Freiburg

Testpflicht in der Uniklinik Freiburg für ambulante Patienten und Blutspender

Selbst gemachte Antigen-Schnelltests zählen nicht

Für ambulante Patienten, Blutspender und medizinisch notwendige Begleitpersonen gilt ab Montag an der Freiburger Uniklinik eine Testpflicht. Die Regelung gilt für alle Kliniken in Freiburg sowie das Universitäts-Herzzentrum in Bad Krozingen.

Am Klinikeingang beziehungsweise am Eingang der Blutspendezentrale muss dann ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorgelegt werden. Selbst gemachte Schnelltests zählen nicht, PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden. In der Blutspendezentrale kann vor Ort ein Test gemacht werden.

(br)