Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU, Krankmeldung, © Sina Schuldt - dpa

Telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich

Krankheitsnachweise und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne Besuch beim Hausarzt

Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen, Losef Hecken, mit. Der Regelung soll vorerst bis 4. Mai gelten. Eine Krankschreibung soll maximal eine Woche gelten und kann bei Bedarf einmal verlängert werden. Eigentlich hätten sich Patienten ab heute wieder in der Hausarztpraxis krankschreiben lassen müssen.

Die Pläne hatten massive Kritik hervorgerufen - unter anderem auch seitens Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Am 20. März hatte der Bundesausschuss die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Bei einer Sitzung am vergangenen Freitag wurde sie nicht mehr verlängert – gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Einzig Arbeitgeber hatten die Entscheidung begrüßt.

(br)