Gasheizung, Heizkörper, Heizung, Thermostat, Energie, Kosten, Haushalt, Nebenkosten, © Hauke-Christian Dittrich - dpa (Symbolbild)

Südwest-Bauministerin Razavi klar gegen „verordnetes Frieren“ im Winter

Der Staat sollte beim Thema Heizen aus ihrer Sicht nicht mit Zwang, sondern lieber mit Anreizen arbeiten

Sie sieht in der Idee nicht nur einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger, sondern auch eine Gefahr für die Gesundheit. Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi (CDU) hat sich am Mittwoch (22.06.2022) in einem Zeitungsinterview deutlich gegen eine Absenkung gesetzlich vorgeschriebener Mindesttemperaturen in Wohnungen ausgesprochen.

Ihr Wort dürfte in der Frage auch deshalb Gewicht haben, weil Razavi aktuell auch die Vorsitzende der Bauministerkonferenz ist. Energiesparen sei aus ihrer Sicht zwar wichtig, doch es müsse freiwillig geschehen. Der Staat sollte nicht mit Zwang arbeiten, sondern mit Anreizen: Wer seine Wohnung energetisch saniert, der braucht Unterstützung vom Staat.

Welche Temperatur die Bürger in ihren Wohnungen während der kalten Jahreszeit einstellen, das hängt nach Überzeugung der Ministerin von ganz vielen Faktoren ab:

Ist jemand pflegebedürftig? Arbeitet er viel im Homeoffice? Wie groß und gut gedämmt ist seine Wohnung?

Razavi spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen mit einer gesetzlichen Vorgabe nicht über einen Kamm zu scheren.

Bundesnetzagentur hatte niedrigere Mindesttemperatur in bewohnten Räumen vorgeschlagen

Die Drosselung von Gaslieferungen des russischen Staatskonzerns Gazprom nach Deutschland hatte in der vergangenen Woche eine Debatte über Möglichkeiten zum Energiesparen ausgelöst. Damit in großem Umfang gespart werden kann, hatte der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller vorgeschlagen, dass auch die Vorgaben zum Heizen abgesenkt werden.

Vermieter sollten dann die Heizung während der kalten Jahreszeit nicht mehr auf mindestens 20 bis 22 Grad hochstellen müssen. Stattdessen würden auch 18 oder 19 Grad als gesetzliche Mindestvorgabe ausreichen, hieß es.

(fw) / dpa