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Südbadischer Fußballverband für Saisonabbruch bei Amateuren

Auch Badischer und Württembergischer Verband empfehlen Saisonende

Die Saison im Amateur-Fußball vorzeitig abzubrechen scheint für den Südbadischen, den Badischen und den Württembergischen Fußballverband die sinnvollste Lösung. Beschließen können die Verbände dies allerdings erst beim außerordentlichen Verbandstag im Juni. Ein Abbruch bedarf der Zustimmung der Vereine.

Keine Absteiger, Meister nach Quotientenregelung ermittelt

In dem Vorschlag, den der südbadische Verbandschef Arno Heger mitträgt und der am Dienstag (12. Mai 2020) in einer Mitteilung öffentlich gemacht wurde, heißt es: Sollte die Runde nicht bis zum 30. Juni beendet werden können, was faktisch der Fall sei, so werde die Saison abgebrochen und der Meister der jeweiligen Ligen über eine Quotientenregelung ermittelt. Dabei werden Gewinnpunkte und ausgetragene Spiele miteinander verrechnet. Meister in den einzelnen Spielklassen ist dann jeweils die Mannschaft, die die meisten Punkte pro ausgetragenem Spiel verbucht. Absteiger würde es in diesem Szenario keine geben, wohl aber je einen Aufsteiger.

Alternativ wäre es möglich, den Spielbetrieb bis 30. August ruhen zu lassen und danach zu sehen, ob die Saison zu Ende gespielt werden kann. Die Verbandschefs präferieren jedoch das erste Modell, heißt es.

Gelten solle die Entscheidung in allen Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von den Verbandsliga bis zu den Kreisligen, so der SBFV. Der Verband will sich außerdem dafür einsetzen, dass auch die Oberliga Baden-Württemberg und der Regionalliga Südwest die Saison abbrechen.

Pokalwettbewerbe könnten im Sommer zu Ende gespielt werden

Der SBFV behält sich indes die Möglichkeit vor, den SBFV-Rothaus-Pokal nach dem 30. Juni 2020 zu Ende zu spielen. Hier können individuelle Lösungen mit den wenigen im Pokal verbliebenen Vereine gesucht werden. Dies gilt zunächst auch für die Verbandspokal-Wettbewerbe der Jugend und der Frauen sowie für die Bezirkspokal-Wettbewerbe.

Nach dem Stufenplan für Baden-Württemberg zur Lockerung der Corona-Verordnung konnten zwar Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt am 11. Mai 2020 wieder in Betrieb genommen werden, so dass ein Training unter strengen Vorgaben in Kleingruppen und ohne Körperkontakt stattfinden kann.

(br)