Waldshut-Tiengen: Verfassungsgericht untersagt Vernehmung von Vergewaltigungsopfer

Ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer muss nicht im Gerichtssaal vor dem Angeklagten aussagen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Vernehmung der Zeugin wird bis auf weiteres untersagt, wenn sie nicht per Videoübertragung in einem anderen Raum stattfindet. Die 26-jährige sollte in einem Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen als Zeugin aussagen. Der Angeklagte soll insgesamt sechs Frauen mit K.O.-Tropfen  widerstandsunfähig gemacht und sie dann vergewaltigt haben.