Die Gegner des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens bei Schwanau haben vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte heute die bisherige Planung des Polders. Bevor dieser gebaut wird, müssen aber erst die Folgen gezielter Flutungen für die öffentliche Trinkwasserversorgung näher untersucht werden.
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