München: Streit um Schwarzwälder Schinken erneut vor Gericht

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Schon zum zweiten Mal beschäftigt der Schwarzwälder Schinken das Bundespatentgericht in München. Das Gericht muss noch einmal klären, ob der Schinken mit dieser geschützten Bezeichnung nur noch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden darf. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ ist seit 1997 als regionale Angabe geschützt.