Freiburg: Urteil zur Bewertung von Abiturarbeiten

Bei Abiturprüfungen darf der Drittkorrektor die Arbeit nicht selbst bewerten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Geklagt hatte ein Schüler gegen seine schriftliche Deutschprüfung. Während die ersten beiden Korrektoren ihm eine drei gaben, bewertete der dritte Korrektor die Arbeit deutlich schlechter. Das Urteil des Gerichts: Dritt-Korrektoren dürfen sich nicht über die Vorbewertungen hinwegsetzen. Rund 11.000 Schüler in Südbaden sitzen derzeit an ihren Abiturprüfungen.