Freiburg: „Nacktläufer“ muss wieder vor Gericht

Der sogenannte Nacktläufer von Freiburg muss wieder vor Gericht. Ihm wird erneut sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Bereits 2013 war er deswegen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Im aktuellen Fall war der Mann bereits freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen aber erfolgreich Revision eingelegt. Bekannt wurde der Mann, weil er häufig nackt durch Freiburg joggte und spazieren ging.

[@cmms_media_sync:39967]