Die bisherigen Laboruntersuchungen des sandartigen Pulvers, das in einem Briefumschlag beim Bürgerservice der Stadt Freiburg mitsamt mehrseitigem Anschreiben einging, ergaben keinen Anhaltspunkt auf eine vom Pulver ausgehende Gefährdung. Wie sich bei der Sichtung des Inhaltes herausstellte, wurde der Brief von einer amtsbekannten psychisch kranken Frau an das Einwohnermeldeamt Freiburg übersandt. Die 68-Jährige bringt mit dem beigefügten Schreiben ihre Unzufriedenheit mit der deutschen Verwaltung und Rechtsprechung zum Ausdruck. Die Frau hatte sich bis Sommer letzten Jahres in Freiburg aufgehalten. Der Brief wurde in einem Postamt in Schleswig-Holstein aufgegeben. Die bisherigen Ermittlungen und Untersuchungen der Polizei ergaben, dass kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt zu Grunde liegt. Somit wird eine feinstoffliche Untersuchung, um welchen Stoff es sich handelt, nicht mehr erfolgen.
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