Freiburg: Keine Sonderregelung für Erntehelfer

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Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband kritisiert, dass es im Gesetzentwurf zum Mindestlohn doch keine versprochene Sonderregelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gibt – und widerspricht damit anders lautenden Meldungen. Laut BLHV-Präsident Werner Räpple werden damit bestehende Tarifverträge außer Kraft gesetzt, die bereits eine stufenweise Erhöhung auf 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Die Besonderheiten der Saisonarbeit – zum Beispiel bei Erdbeer- und Spargelbauern – werde nicht berücksichtigt, erklärte der BLHV.