Die Uni Freiburg hat das Verfahren zur Aberkennung der Habilitation des Freiburger Sportmediziners Hans-Hermann Dickhuth abgeschlossen. Im November 2013 hatte die Medizinische Fakultät entschieden, Dickhuths Habilitation abzuerkennen, weil er gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit verstoßen und sie daher mit unlauteren Mitteln erworben habe. Seinen Widerspruch gegen diese Entscheidung hat Dickhuth jetzt zurückgenommen. Das Disziplinarverfahren gegen ihn wurde eingestellt.
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