Südbaden: Arbeitnehmer müssen Hitze nicht einfach hinnehmen

Arbeitnehmer in Südbaden können Ansprüche auf Hitzeschutz geltend machen. So darf am Arbeitsplatz beispielsweise die Raumtemperatur die 26 Grad-Marke nicht überschreiten, teilte die Gewerkschaft Ver.di Südbaden mit. Ausnahmen seien dabei natürlich Berufe, die grundsätzlich mit Hitze arbeiten, etwa in der Metallindustrie. Grundlage für die Regelung ist eine Arbeitsstätten-Verordnung. Arbeitgeber können dann Klimaanlagen und Ventilatoren organisieren, den Dress Code aufheben oder kostenlose Getränke bereitstellen, heißt es bei Ver.di.