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Strafbefehl gegen Bäckerei-Mitarbeiter aus der Ortenau

Bei der Herstellung von Backwaren soll es extrem unhygienisch gewesen sein

Gegen zwei Bäckerei-Mitarbeiter aus der Ortenau wurde Strafbefehl erlassen. In den Betriebsräumen soll es extrem unhygienisch gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelte gegen den 49-jährigen Qualitätsmanager und den 51-jährigen Betriebsleiter des Backwarenherstellers wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz.

Die Kontrolleure haben in den Produktionsräumen Kot und Urin von Nagern sowie Spinnweben gefunden 

In den Räumen wurden u. a. Weckmehl und Brösel als Zutat für eine Vielzahl von Backwaren hergestellt. Die Untersuchung der Backwaren durch das Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg ergab, dass die Backwaren für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet waren.

Die Ermittlungen ergaben auch, dass die betroffenen Produktionsräume bewusst vor den Behörden verschleiert worden waren, um einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung zu entgehen.

Gegen die Verurteilung zu Geldstrafen von je 50 Tagessätzen haben beide Bäckerei-Mitarbeiter Einspruch eingelegt.

 

(la/dz)