Landgericht, Freiburg, Prozess, Missbrauch, Staufen, © Patrick Seeger - dpa

Stiefvater des missbrauchten Jungen aus Staufen will in Revision gehen

Der lange Gerichtsprozess könnte jetzt noch einmal neu aufgerollt werden

Der verurteilte Stiefvater des jahrelang missbrauchten Jungen aus Staufen will die Entscheidung des Freiburger Landgerichts nicht hinnehmen. Er hat am Montag (13.08.2018) Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, bestätigen die Richter am Mittwochmittag der Nachrichtenagentur dpa.

Sie hatten ihn für die mutmaßlichen Übergriffe für zwölf Jahre ins Gefängnis stecken wollen, inklusive anschließender Sicherungsverwahrung. Im Gegensatz zu einer Berufung geht es nun nicht noch einmal um die eigentlichen Inhalte des Prozesses, sondern um mögliche rechtliche Verfahrensfehler. Darüber hat nun eine weitere Rechtsinstanz zu entscheiden.

Erstes Urteil: Zwölf Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung

Die Mutter des Jungen hatte bereits im Gerichtssaal angekündigt, auf Revision zu verzichten. Auf sie wartet eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Das Urteil gegen sie ist damit rechtskräftig.

Das Paar soll den damals neun Jahre alten Jungen selbst misshandelt und ihn im Internet gegen Geld für Vergewaltigungen angeboten haben. Insgesamt konnten die Ermittler acht mutmaßliche Peiniger ausfindig machen und auf die Anklagebank bringen. Zwei von ihnen haben ebenfalls Rechtsmittel eingelegt. Im Fall eines verurteilten Spaniers will umgekehrt die Staatsanwaltschaft den Fall noch einmal prüfen lassen.

(fw)

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