Landgericht, Freiburg, Justiz, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Gemeinnützige Arbeit soll Gefängnisstrafen für Steuerhinterzieher verhindern

Unter speziellen Voraussetzungen wollen die Behörden bei kleineren Vergehen damit ein Auge zudrücken

Baden-Württemberg will bei kleineren Fällen von Steuervergehen ab sofort unter bestimmten Umständen Gnade walten lassen. Das hat Landesfinanzminister Danyal Bayaz am Dienstag (01.03.2022) nach Absprache mit seinen Kollegen aus dem Justizministerium in Stuttgart angekündigt. Sie wollen künftig gemeinsam stärker auf den gesellschaftlichen Wert von gemeinnütziger Arbeit als Strafersatz setzen.

Und zwar geht es dabei darum, dass die Straf- und Bußgeldstellen im Land momentan jedes Jahr rund 2.000 Steuerstrafverfahren  bei geringer Schuld einstellen. Das betrifft die Fälle, in denen mutmaßliche Steuerhinterzieher eine Geldauflage zahlen. Konnten sie die nicht begleichen, drohten bisher ein Verfahren und eine Verurteilung zu einer meist höheren Geldstrafe. Und wer wiederum nicht zahlen konnte, musste stattdessen ins Gefängnis.

Diese Praxis hatte das Netzwerk Straffälligenhilfe als problematisch kritisiert, weil aus so einer Situation schnell eine Abwärtsspirale entstehen kann, die am Ende auch den Steuerzahler über volle Gefängnisse viel Geld kostet. Deshalb sollen die Behörden ab sofort als optionale Alternative zur Geldauflage auch gemeinnützige Arbeit anordnen dürfen - gegen die dann das weitere Verfahren zu den Akten gelegt wird.

"Schwitzen statt Sitzen" damit erstmals auch bei Steuerstrafverfahren

Beim klassischen Strafrecht werde das schon heute so umgesetzt, beispielsweise bei kleineren Betrugs- oder Diebstahlsdelikten. Eine erste Pilotphase beim Finanzamt in Stuttgart lief nun aus Sicht der Steuerbehörden vielversprechend.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe kümmert sich in Baden-Württemberg für die Justiz in allen Fällen um die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit. Vermittelt werden Personen, denen eine Haftstrafe bevorsteht, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen können.

Der neue Vorstoß ist Teil des landesweiten Projekts "Schwitzen statt Sitzen", der es Verurteilten ganz allgemein ermöglichen soll, mit gemeinnütziger Arbeit eine Haftstrafe abzuwenden.

(fw) / dpa