Verwarnung, Knöllchen, Strafzettel, Gemeindevollzugsdienst, Falschparker, © dpa (Archivbild)

Stadtverwaltung will in Freiburg gegen Falschparker auf Gehwegen vorgehen

In vielen Stadtteilen sind ab Montag Schwerpunktkontrollen des Gemeindevollzugsdiensts geplant

Mit einer Schwerpunktaktion möchte die Stadt Freiburg ab kommendem Montag (21.06.2021) gegen Falschparker im gesamten Stadtgebiet mobil machen.

Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) hat es dann gezielt auf Fahrzeuge abgesehen, die in den Stadtteilen Betzenhausen, Brühl-Beurbarung, Ebnet, Günterstal, Haslach, auf der Haid, Herdern und Hochdorf auf den Gehwegen parken. Entsprechende Kontrollen soll es dabei auch in den Industriegebieten Haid-West, Nord und Hochdorf geben.

Auslöser ist ein Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2020. Die Kommunalpolitiker hatten die Stadtverwaltung damit beauftragt, dafür zu sorgen, dass Fußgänger in Zukunft mehr Raum haben. Dafür soll der GVD unter anderem das Parken auf dem Bürgersteig stärker als bisher verfolgen.

20 Euro Strafe für's Parken auf dem Gehweg ohne entsprechende Markierung

Bisher ist für so ein ordnungswidriges Abstellen von Fahrzeugen ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vorgesehen. Bevor jetzt solche Knöllchen in den genannten Stadtteilen ausgeteilt werden, hatten städtische Mitarbeiter schon in den letzten Tagen 2100 Vorwarnungen an die Windschutzscheiben von Falschparkern gehängt, die auf die anstehende Kontrollaktion hinweisen, aber von einer Geldbuße absehen.

Das Parken auf Gehwegen ist laut der Straßenverkehrsordnung nur dann erlaubt, wo es Verkehrsschilder oder Markierungen ausdrücklich zulassen. Ansonsten gilt ein Verbot, weil abgestellte Fahrzeuge auf dem Bürgersteig den Bewegungsraum von Fußgängern einengen und für Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte oder Eltern mit Kinderwagen schwer zu überwindende Hindernisse sind.

(fw)