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Stadt Lahr will bei Veranstaltungen bei 3G-Regel bleiben

Damit verzichtet die Stadtverwaltung auf das 2G-Option-Modell

Die Stadt Lahr will bei ihren Veranstaltungen auch künftig bei der 3G- Regel bleiben. Damit können geimpfte, genesene und negativ getestete Menschen weiterhin zu Konzerten, Lesungen und anderen Festen.

Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, die seit Freitag (15.10.2021) gilt, sieht für Veranstaltungen ein sogenanntes 2G-Optionsmodell vor: Also wäre der Zutritt nur für geimpfte und genesene Personen erlaubt. Die Stadt Lahr wird aber auf diese Option verzichten, wie Oberbürgermeister Markus Ibert am Montag (18.10.2021) gesagt hat:

Wir haben in der Pandemie erfahren, wie essenziell Angebote des sozialen und kulturellen Lebens für uns alle sind. Unsere bisherigen, mit viel Aufwand und Umsicht erarbeiteten 3G-Regelungen haben sich aus unserer Sicht bewährt. Solange es hinsichtlich des Infektionsschutzes verantwortbar ist, möchten wir daher niemanden von unseren städtischen Veranstaltungen grundsätzlich ausschließen.“

Damit bleibe es in der Basisstufe bei der sogenannten 3G-Regelung: Bei städtischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen also geimpfte, genesene und tagesaktuell negativ getestete Menschen teilnehmen. Die Maskenpflicht bleibt dort bestehen.

Das gilt auch bei Veranstaltungen im Freien, mit mehr als 5.000 Teilnehmenden oder bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Darüber hinaus will die Stadt je nach Art und Ort der Veranstaltung entscheiden und individuelle Hygienekonzepte entwickeln.

(dk)