Rathaus, Freiburg, Innenstadt, © baden.fm (Symbolbild)

Stadt Freiburg rät von Reisen in Corona-Risikogebiete ab

Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen in Quarantäne

Viele Menschen in Südbaden nutzen die Sommerferien, um ins Ausland verreisen, dort den Urlaub zu verbringen oder die Familie zu besuchen. In manchen Regionen steigt aber die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus stark an. Die Stadt Freiburg hat deshalb darauf hingewiesen, dass Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet sofort nach ihrer Einreise nach Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne müssen. Diese Quarantänepflicht gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise auch nur zeitweise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das ist in der baden-württembergischem Corona-Verordnung "Einreise-Quarantäne" vom 14. Juli 2020 geregelt.

Liste der Risikogebiete ist lang

Die Liste der Risikogebiete veröffentlicht das Landessozialministerium aktuell auf seiner Internetseite. Derzeit zählen unter anderem die USA, weite Teile von Lateinamerika, Asien und Afrika zu den Risikogebieten, aber auch Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Albanien und weite Teile der Türkei, insbesondere auch Spanien gehören dazu. Die aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet, umgehend das Amt für öffentliche Ordnung zu kontaktieren. Die Behörde benötigt die Angaben der eingereisten Personen (Vorname, Name, Anschrift, eventuell den davon abweichenden Aufenthaltsort), das Einreisedatum sowie eine Telefonnummer. Die betroffenen Personen sollten sich am besten per E-Mail an polizei@stadt.freiburg.de wenden.

Nur bei negativem Corona-Test entfällt die Quarantäne-Pflicht

Während der Quarantänezeit darf man sich nur daheim aufhalten. Es ist nicht gestattet, Besuch zu empfangen. Die Quarantänepflicht entfällt für Personen, die ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache haben, das bestätigt, dass es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus gibt. Dieses ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.

Stadtverwaltung bittet darum, Reisen in Risikogebiete zu überdenken

Die Stadtverwaltung appelliert an die Menschen in Freiburg, Reisen in Risikogebiete zu überdenken. Weil die Infektionszahlen sich ständig ändern, wird die Liste der Risikogebiete laufend angepasst. Deshalb rät das Amt für öffentliche Ordnung bei einer Reise ins Ausland dringend dazu, sich nicht nur vor der Reise, sondern auch auf der Rückreise über die aktuellen Bestimmungen im Internet zu informieren.

(rg)