Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach tödlichem Zeltlager-Unglück von Rickenbach ein

Staatsanwaltschaft sieht keine Verletzung der Aufsichtspflicht bei Betreuern oder Fehler der Forstwirtschaft

Nach dem tödlichen Zeltlager-Unglück von Rickenbach hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Im vergangenen Sommer war dabei ein Jugendlicher ums Leben gekommen.

Bei einem Sturm im August war eine Weißtanne auf das Zeltlager gestürzt. Ein 15-Jähriger starb, drei weitere Jugendliche und ein Betreuer wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen kommt zum Ergebnis, dass den verantwortlichen Betreuern keine fahrlässige Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann.

 

Rickenbach, Unglück, Zeltlager, © Achim Keller - dpa
Im vergangenen Sommer ist bei einem Sturm eine Weißtanne auf das Zeltlager gestürzt und einen Jugendlichen getötet

Der Sturm der das Unglück auslöste sei, nicht vorherzusehen gewesen. Auch die zuständige Forstwirtschaft trifft demnach keine Schuld. Insgesamt 17 Jugendliche und vier Betreuer aus Herrenberg hatten im Sommer auf dem Waldspielplatz in Rickenbach übernachtet.

(rg/gm)