Mord, Endingen, Catalin, Verdächtiger, © Patrick Seeger - dpa

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe im Mordfall Carolin G.

Im Prozess am Freiburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert

 

Den Auftakt hat heute (14.12.17) die Staatsanwaltschaft gemacht und für den Angeklagten Catalin C. eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Er soll eine 27-Jährige im November 2016 in einem Waldstück zwischen Bahlingen und Endingen vergewaltigt und getötet haben. Die Anklage lautet auf Mord und besonders schwere Vergewaltigung.

Der 40-jährige Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, die junge Frau getötet zu haben. An eine Vergewaltigung kann er sich angeblich nicht erinnern. Ein psychiatrischer Gutachter hat sich für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Er geht davon aus, dass Catalin C. hochgradig gefährlich ist und wieder für seinen Sexualtrieb töten würde.

Nebenkläger fordern höchstmögliche Strafe

Nach der Staatsanwaltschaft haben die Anwälte der Nebenkläger ihre Plädoyers gehalten. Der Anwalt des Ehemanns der getöteten Carolin G. nannte den Angeklagten einen "eiskalten, berechnenden Mörder" und fordert die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht zu verhängen hat. Er halte dafür schon das Teilgeständnis für völlig ausreichend.

Der Anwalt der Eltern sagte in seinem Plädoyer, Carolin sei ein Zufallsopfer gewesen. Er halte den Angeklagten für "ein Monster", das nicht einmal den Mut habe, Eltern und Ehemann seines Opfers in die Augen zu sehen. Er sei allgemeingefährlich und gehöre "für immer weggeschlossen". Österreichische Medien würden über einen Fall in der Heimatstadt des Angeklagten in Rumänien berichten, bei der eine Frau 2004 getötet wurde.

Die Staatsanwaltschaft sieht bei der Bluttat von Endingen drei Merkmale gegeben, die klar für einen Mord sprechen

Der Verteidiger des Angeklagten bestreitet sowohl die Mordmerkmale als auch die besondere Schwere der Schuld. Er geht nicht von Mord, sondern von Totschlag aus und fordert, dass sein Mandant danach verurteilt wird. Catalin C. habe keine sexuellen Absichten gehabt, sondern grundsätzlich aus Hass auf Frauen gehandelt. Der Angeklagte hatte dem Gesagten am Ende nichts hinzuzufügen. Er beendet den Prozesstag mit einem kurzen "Es tut mir Leid".

Verteidiger Klaus Malek geht nicht von Mord aus, sondern setzt sich für eine Verurteilung seines Mandanten wegen Totschlags ein

Im österreichischen Kufstein soll Catalin C. im Januar 2014 eine französische Austauschstudentin ebenfalls vergewaltigt und getötet haben. Bei dieser Tat wurde eine 15 cm lange Eisenstange verwendet, um die 22-jährige Frau zu erschlagen und zu missbrauchen.

Weil die verwendete Eisenstange in beiden Fällen bei Lastwagen zum Einsatz kommt, hatten sich die Ermittlungen schnell auf die Fernfahrerbranche konzentriert. Die Mautdaten aus Österreich haben die Ermittler schließlich auf die Fährte des Angeklagten gebracht.

Ein Urteil wird in Freiburg am Freitag in einer Woche (22.12.17) erwartet. Danach soll Catalin C. auch in Österreich der Prozess gemacht werden. Das Oberlandesgerichtin Karlsruhe muss dafür gerade über eine mögliche Auslieferung nach Österreich entscheiden. Danach soll er für seine drohende Haftstrafe wohl wieder zurück nach Deutschland kommen. Ob er im Falle einer Verurteilung für die Bluttat von Kufstein eine separate Strafe absitzen muss oder sich das Ergebnis auf das Urteil von Freiburg auswirkt, ist dabei noch nicht abschließend geklärt.

 

(la)