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Sperrstunde, Maskenpflicht und kein Gassenausschank in Freiburg

Aktualisierte Allgemeinverfügung gilt zunächst für 14 Tage

Nachdem die Stadt Freiburg die kritische Masse von 50 Neuinfektionen pro 100.000 binnen sieben Tage überschritten hat, zunächst jedoch keine weiteren Einschränkungen beschlossen wurden, justiert das Rathaus nun nach. Seit Donnerstag (22.10.2020) muss in der gesamten Altstadt verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Darüber hinaus gilt für die Gastronomie ab 23 Uhr eine stadtweite Sperrstunde. Der sogenannte Gassenausschank von Getränken ist ebenfalls ab 19 Uhr untersagt.

Das Gesundheitsamt Freiburg, das neben dem Stadtgebiet auch für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zuständig ist, hat die aktualisierte Allgemeinverfügung am Mittwochabend erlassen. Zunächst gelten die Regeln für 14 Tage.

Zusätzlich werde wird die Taktung der Nachtbusse am Wochenende an die Regelungen unter der Woche angepasst. Es sei davon auszugehen, dass die Busse weniger genutzt
würden, so die Stadt in einer Mitteilung. Das Frauennachttaxi fahre weiterhin. Einkaufen, bummeln und Gastronomiebesuche in der Innenstadt sowie im Landkreis sollen weiterhin möglich bleiben.

(br)