Endingen am Kaiserstuhl, Altstadt, © Patrick Seeger - dpa

Sonderkommission „Erle“ im Endinger Mordfall Carolin G. ist aufgelöst

Seit November 2016 hatten sich die Beamten der Sonderkommission "Erle" fast jeden Tag ausschließlich mit der Aufklärung dieses einen tödlichen Sexualverbrechens beschäftigt:

Ende Juli 2017 haben die Soko-Ermittler ihre Arbeit in ihrer bisherigen Form nun abschließen können. Das hat die Polizei am Mittwoch bekannt gegeben. Vorübergehend hatten bis zu 40 Sonderermittler gleichzeitig daran gearbeitet, herauszufinden, wie die 27-jährige Joggerin Carolin G. in den Reben bei Endingen gewaltsam ums Leben gekommen ist.

Bevor es zu einem ersten Gerichtsverfahren in Südbaden kommt, sollen nun noch Beamte der Kriminalpolizei in Emmendingen die letzten, verbliebenen Puzzlestücke des aufwändigen Falles zusammensetzen - allerdings in viel kleinerer Zahl.

Festgenommener Fernfahrer schweigt weiterhin in U-Haft

Der Tatverdächtige sitzt seit seiner Festnahme am 2. Juni 2017 in Untersuchungshaft und macht dort keine Angaben zu den Vorwürfen.  Auf den 40-jährigen Rumänen wird voraussichtlich aber noch ein weiterer Prozess in Österreich zukommen.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass er im Januar 2014 eine französische Austauschstudentin in Kufstein getötet haben soll. Erst über die gemeinsamen Ermittlungen und die Auswertung österreichischer Mautdaten waren die Behörden dem Fernfahrer vom Kaiserstuhl auf die Schliche gekommen.

Keine Hinweise auf weiteren Mord in Rumänien

Die Ermittler haben inzwischen auch neue Erkenntnisse aus dem Heimatland des Mannes. Dort berichteten Medien zunächst, dass er möglicherweise für ein weiteres Kapitalverbrechen verantwortlich sein könnte. Konkrete Hinweise darauf haben sich nach dem neuen Kenntnisstand der südbadischen Ermittler aber nicht ergeben.

Auch die Staatsanwaltschaft in Freiburg prüft nun, ihre Ermittlungen baldmöglichst zu einem Abschluss bringen zu können, damit ein Gerichtstermin angesetzt werden kann. Bei einer Verurteilung wegen Mordes würde dem Verdächtigen automatisch eine lebenslange Gefängnisstrafe drohen - zusätzlich zum möglichen Urteil aus Kufstein.

(fw)