Hausbesetzung, Klarastraße, © Die WG Freiburg-Wohnraumgestalten

So will Freiburg gegen Leerstand und illegale Ferienwohnungen vorgehen

Im Notfall soll die Stadt als Vermittler auftreten, um leerstehende Wohnungen wieder neu zu vermieten

Freiburg wird in Zukunft weitere Schritte einleiten, um gegen den anhaltenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum vorzugehen. Zum einen sagt die Stadtverwaltung dafür leerstehenden Wohnungen den Kampf an, zum anderen will sie illegale Ferienwohnungen im Stadtgebiet noch konsequenter verfolgen. Das haben unter anderem Oberbürgermeister Martin Horn und Baubürgermeister Martin Haag am Montag (06.05.2019) angekündigt.

Betroffene Eigentümer bekommen Post vom Oberbürgermeister

So soll ihr bereits angekündigtes Leerstandskataster ab sofort in die heiße Phase gehen. Dabei handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Wohnungen vermerkt werden, bei denen Anwohner den Verdacht haben, dass die Vermieter es über längere Zeit leerstehen lassen. Zwei Mitarbeiter des städtischen Baurechtsamts gehen diesen Verdachtsfällen gezielt und mit großem Aufwand nach, um herauszufinden, was tatsächlich an den Vorwürfen dran ist. Auf einer interaktiven Karte lässt sich dann auf der Webseite von Freiburg für jeden Stadtteil einzeln verfolgen, wie viele der gemeldeten Wohnungen am Ende auch tatsächlich leerstehen. Genauere Angaben wie den exakten Standort gibt es aus Datenschutzgründen dazu aber nicht.

Auch den denkbaren Vorwurf, dass das Melden solcher Wohnungen durch die Bürger an Denunziantentum erinnere und daher ein "Geschmäckle" haben könnte, möchte Horn dabei nicht gelten lassen. Viel mehr gehe es darum, dass von der Stadt in Zeiten von totaler Wohnungsnot wie im Jahr 2019 auch erwartet wird, dass sie mit allen Mitteln dagegen vorgehen.

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Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn: "Wir bräuchten als Kommunen auch die finale Möglichkeit einer Enteignung"

Über die Hinweise von Bürgern hat das Rathaus bereits 118 Fälle ermitteln können. Die entsprechenden Eigentümer möchte Horn in den nächsten Tagen anschreiben und ihnen anbieten, dass die Stadt gerne ihre Räume für sie an Wohnungssuchende, städtische Mitarbeiter, geflüchtete Menschen oder die Angestellten von Freiburger Unternehmen vermietet. Das Angebot, dass die Stadt als Vermittler eintritt, bezeichnet Horn dabei selbst als "charmanten Weg, aber mit klarer Kante". Viele Alternativen dürften sich ihm aber tatsächlich auch nicht bieten.

Leerstandskataster: Wirksame Maßnahme oder (zahnloser) Papiertiger?

Ein härteres Durchgreifen gegen Vermieter, die sich am Ende trotzdem stur stellen, ist aus rechtlicher Sicht bisher nur schwer möglich. Über die beschlossene Zweckentfremdungssatzung können die Behörden Ordnungsgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen, wenn eine private Wohnung länger als sechs Monate leersteht.

Davon ausgenommen sind aber viele Wohnungen, die schon vor diesem Beschluss keinen Bewohner hatten. Das hatte zuletzt auch das Freiburger Verwaltungsgericht nach der momentanen Rechtslage entschieden.

Land und Bund sollen andere Rahmenbedingungen schaffen

Ein deutliches Zeichen aus Freiburg soll deshalb auch in Richtung des Landes und der Bundesregierung gehen. Um den Städten und Gemeinden mehr Schlagfertigkeit zu geben, will Freiburg das Problem beim deutschen Städtetag vortragen.

Horn erhofft sich davon die Möglichkeit, irgendwann noch höhere Bußgelder verhängen oder im Einzelfall sogar mit Enteignung drohen zu können, um die Vermieter zu einem Umdenken zu bewegen. Falls die Besitzer über Jahre hinweg mitten in der Stadt Wohnraum aus spekulativen Gründen leerstehen lassen, müsse die Stadt auch eine klare Kante zeigen können, so der OB.

AirBnB-Wohnungen inzwischen oft viel lukrativer als Büros, Arztpraxen oder "normaler" Wohnraum

Problematisch sind aus Sicht der Stadtverwaltung bestimmte Ferienwohnungen in Freiburg: Wer keine bau- oder gewerberechtlich Genehmigung für seine Ferienwohnung hat, muss ab sofort mit einer Anzeige beim Finanzamt wegen möglichen Steuerbetrugs rechnen. Die Behörden sind momentan unter "größtem Ermittlungsaufwand" dabei, sich ein Bild über alle rund 800 bis 900 Ferienwohnungen im Stadtgebiet zu machen.

Das gelte ausdrücklich auch für die mehr als 350 AirBnB-Angebote, deren Adressen sich teilweise erst nach der Buchung herausfinden lassen, weil sie von privatem Wohnraum kaum zu unterscheiden sind. Um die Recherche in Zukunft zu erleichtern, fordert die Stadt von der Landesregierung eine Registrierungspflicht. Sprich: Wer eine Ferienwohnung oder eine AirBnB-Übernachtungsmöglichkeit anbietet, soll das vorher anmelden müssen.

(fw)