Landgericht, Freiburg, Mord, Endingen, Urteil, © Patrick Seeger - dpa

Sicherungsverwahrung für Catalin C. wird neu verhandelt

Schuldspruch und Urteil im Endinger Mordfall bleiben aber bestehen

Der Bundesgerichtshof hat in einem 15-seitigen Beschluss dem Urteil des Freiburger Schwurgerichts im Endinger Mordfall grundsätzlich Recht gegeben. Das Schreiben aus Karlsruhe kam am Mittwoch (06.02.19) in Freiburg an. Der Schuldspruch gegen den rumänischen Fernfahrer Catalin C. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung und die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe waren demnach korrekt. Der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung muss aber neu geprüft werden. Das hat ein Sprecher des Landgerichts Freiburg auf baden.fm Anfrage bestätigt.

Die Richter hatten sich in ihrem Urteil unter anderem darauf gestützt, dass Catalin C. bereits im Januar 2014 die Studentin Lucile K. im österreichischen Kufstein getötet haben soll – dieser Fall ist aber noch nicht verhandelt.

Neue Hauptverhandlung zum Aspekt der Sicherungsverwahrung

Die Jugendkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin wird den Fall nun in einer neuen Hauptverhandlung neu verhandeln müssen. Dabei wird es ausschließlich um die Frage der Sicherungsverwahrung gehen. Das bedeutet nach Angaben des Landgerichtes, dass nicht alle Zeugen erneut aussagen müssen.

Der 15-seitige Beschluss des Bundesgerichtshofes wurde laut Datumsangabe bereits am 20. November verfasst. Es ist unklar, warum er erst jetzt verschickt wurde.

(la)

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