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Serienbankräuber aus Südbaden muss sieben Jahre ins Gefängnis

Der 80-Jährige hat mehrere Banküberfälle gestanden

Das Landgericht Hechingen hat einen 80-jährigen Serienbankräuber aus Südbaden zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte aus Kirchzarten hatte zum Prozessauftakt gestanden, zwischen 2009 und 2019 mehrere Banken überfallen zu haben, unter anderem in Waldkirch, Villingen-Schwenningen und Rastatt. Anfang Mai wurde er nach einem Überfall in Balingen (Zollernalbkreis) verhaftet. Bei seinen Überfällen ging der Mann immer nach einem ähnlichen Schema vor: Er betrat die Banken mit einer Bombenattrappe und überreichte den Mitarbeitern ein Schreiben, in dem er Geld forderte. In drei Fällen war er damit erfolgreich.

Die Überfälle hätten für die Bankangestellten zum Teil gravierende Folgen gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Hannes Breucker in seiner Urteilsbegründung. Sie hätten Todesängste erlitten, einige von ihnen kämpften mit Angstzuständen und Alpträumen. Beim ersten Überfall im Jahr 2009 in Villingen-Schwenningen habe der Senior zwei Bankangestellte dazu gezwungen, die täuschend echt aussehenden Attrappen in den Taschen ihrer Jacketts zu tragen.

Für den Angeklagten habe unter anderem sein umfassendes Geständnis gesprochen sowie die Tatsache, dass er zuvor noch nicht straffällig geworden sei. Der Fall weise Besonderheiten auf, sagte Breucker. Wegen des langen Tatzeitraums von zehn Jahren und auch wegen des Alters des Angeklagten - und der Wandlung eines unbescholtenen Bürgers zum Verbrecher mit 70 Jahren.

Das Gericht folgte beim Strafmaß wegen schwerer räuberischer Erpressung der Forderung des Staatsanwalts. Dieser sagte zuvor in seinem Plädoyer, die Überfälle hätten dem Mann dazu gedient, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Als Rentner müsse man aber Abstriche machen, wenn die Einnahmen geringer würden. Der Angeklagte habe jedoch beschlossen, sie durch die Raubzüge zu erhöhen.

Panikaktionen eines Amatuers oder akribisch geplante Taten?

Der 80-Jährige selbst sprach in einer Stellungnahme von "Panikaktionen eines Amateurs". Das nahm ihm der Staatsanwalt aber nicht ab. Vielmehr habe der Mann die Überfälle akribisch geplant und durchgeführt und sei dabei ruhig und souverän vorgegangen. Dass der Angeklagte sich bemüht habe, keinerlei Gewalt gegen andere auszuüben und die psychische Gewalt so gering wie möglich zu halten, könne er ihm ebenfalls nicht glauben.

Der Angeklagte bedauerte zum Abschluss des Prozesses seine Taten. "Ich habe große Fehler gemacht und stehe dazu", sagte er. Es betrübe ihn sehr, dass er die Situation der Bankangestellten nicht bedacht habe. "Ich hatte nie vor, jemandem Gewalt anzutun oder irgendwie zu beschädigen."

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verurteilte gaben nach dem Urteil an, keine weiteren Rechtsmittel einlegen zu wollen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

(dpa/rg)