Schinken, Schwarzwälder Schinken, Speck, Schwarzwald, © Pixabay (Symbolbild)

Schwarzwälder Schinken sollte im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden

Seit 13 Jahren kämpfen die regionalen Hersteller um einen schärferen Schutz der Bezeichnung

Im jahrelangen Streit um die Bezeichnung Schwarzwälder Schinken hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch (19.12.2018) ein Urteil gesprochen. Demnach müssen Hersteller den Schinken auch in aller Regel im Schwarzwald schneiden und verpacken, um ihn so nennen zu dürfen. Die Regelung gilt für alle Fälle, wo dieser Produktionsschritt auch die Qualität oder den Ursprung des Schinkens gewährleisten soll, so die Richter aus Luxemburg.

Rechtsstreit hat bereits mehrere Instanzen durchlaufen

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hatte bereits 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt genau diesen Schritt gefordert, um den Namen gegen Konkurrenten von außerhalb der Region abzusichern. Dagegen hat sich ein norddeutscher Wurstfabrikant gewehrt. Der Betrieb würzt und räuchert seinen Schinken zwar im Schwarzwald. Am Ende folgten die beiden letzten Produktionsschritte aber lange Zeit in Oldenburg.

Der Rechtsstreit hatte seitdem verschiedene Instanzen durchlaufen. Zuletzt hat das Bundespatentgericht den Europäischen Gerichtshof in der Sache angerufen. Die deutschen Patentrichter müssen mit der neuen Rechtsgrundlage jetzt darüber entscheiden, ob das Verbot rechtens ist, den Schinken außerhalb des Schwarzwaldes schneiden und verpacken zu lassen.

(fw)